Hygienekonzept Punktspielbetrieb


Im folgenden finden Sie das aktuelle Hygienekonzept des SC Trebbin für die Ausrichtung von Handball-Heimspielen im Punktspielbetrieb. Der Inhalt dieser Seite wurde dem offiziellen Dokument entnommen, dass sie hier einsehen oder herunterladen können:


Einleitung

Der SC Trebbin ist Veranstalter für den Handball-Punktspielbetrieb im Sportkomplex Trebbin, Goethestraße. Dieses Hygiene- und Sicherheitskonzept soll die Einhaltung der Festlegungen im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID -19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – 2. SARS-CoV-2-UmgV) gewährleisten.
Zum anderen werden Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer aus einer objektiven Gefährdungsbewertung heraus festgelegt.

Veranstaltungsübersicht

VeranstaltungPunktspielbetrieb Handball entsprechend
Spielplan
VeranstaltungsortSporthalle Sportkomplex Trebbin,
Goethestraße
GültigkeitBis Ende 2021
Veranstaltungszeitraum9:00 Uhr – 22:00 Uhr
VeranstaltungsbeschreibungSportveranstaltung mit Zuschauenden
Erwartete Teilnehmerzahlmaximal 100 Personen Zuschauende
PersonalEhrenamtliche Mitglieder des SC Trebbin
Ansprechpartner + ErreichbarkeitAbt. Leiter Handball: Robert Düsel-Eifler

Verantwortlichkeiten zur Sicherheit und Ordnung

BezeichnungVerantwortlichkeit
SC TrebbinHygiene- und Sicherheitskonzept
Landespolizei BrandenburgRegeleinsatz im Bedarfsfall
FeuerwehrRegeleinsatz im Bedarfsfall
RettungsdienstRegeleinsatz im Bedarfsfall
Ehrenamtliche Mitglieder
SC Trebbin
Durchsetzung Hygiene- und Sicherheitskonzept

Detaillierte Veranstaltungsbetrachtung

Grundlage für die Festlegungen hinsichtlich der Hygieneregeln bildet die 2. SARS-
CoV-2-UmgV vom 29.07.2021.
Ziel der Festlegungen ist es:

Zutritt und Aufenthalt steuern (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)

  • Es wird ein zentraler Ein- / Ausgangsbereich zum Veranstaltungsgelände für Zuschauer geschaffen.
  • Für Sportler, Trainer und Betreuer steht ein separater Eingang in die Sporthalle zur Verfügung.
  • Die Registrierung aller Teilnehmenden (Sportler und Zuschauende) für die Kontaktnachverfolgung am Eingang der Sporthalle ist notwendig.
  • Der Mindestabstand am Einlass ist einzuhalten.
  • Durch den Einsatz von ehrenamtlichen Mitgliedern des SC Trebbin soll ein schneller Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährleistet werden. So sollen Warteschlangen vermieden werden.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung/Eintritt zu steuern.
  • Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.
  • Das Betreten der Halle ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Diese kann abgenommen werden, wenn ein fester Sitzplatz und ein Mindestabstand von 1m eingehalten wird.

Anwendung der 3-G-Regel

  • Geimpft, genesen oder getestet: : Bei Indoor-Sportveranstaltungen muss ab einer Inzidenz ≥ 20 ein Negativtest verlangt werden (ab 6 Jahren); für geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht.
  • Nachweise sind bei Zutritt von allen Personen vorzulegen. Diese sind vom Einlasspersonal durch Gewährung der Einsichtnahme zu kontrollieren.

Erfassung der Personendaten aller Sportler/innen und Zuschauenden in einem Kontaktnachweis (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 4)


Die Erfassung der Personendaten umfasst den Vor- und Familiennamen, die Telefonnummer oder die E-Mailadresse sowie Datum und Zeitraum der Anwesenheit.
Hierzu ist ein ausliegender Vordruck zu verwenden oder die Erfassung erfolgt in elektronischer Form mittels einer Anwendersoftware, welche die vorgenannten Personendaten beinhaltet. Die Plausibilität wird durch die ehrenamtlichen Helfer am Ein-/ Ausgangsbereich kontrolliert.
Sollte die Erfassung der Personendaten verweigert werden, ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren.

Personenbezogene Einzelmaßnahmen

  • Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.
  • Für Veranstaltende und Teilnehmende sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Anstandsregelung etc.) durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

Allgemeine Hygieneregeln / Informationen

  • Einhaltung des Abstandsgebotes
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft in geschlossenen Räumen
  • Einhaltung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Kontakte reduzieren
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion