Trebbiner Handballer verlieren an zwei Fronten

Wie erwartet erhielten die Handballer des SC Trebbin zum Ende der vergangenen Woche einen ablehnenden Bescheid auf ihren Einspruch. Zur Erinnerung: Sie hatten vor zwei Jahren für einige ihrer Jugendspieler das vorzeitige Erwachsenenspielrecht beantragt und erhalten. Mit Beginn der laufenden Saison waren die Jugendlichen in das Erwachsenenalter gewachsen. Der SC Trebbin hatte mit ihnen die beiden ersten Verbandsligaspiele gewonnen, die ihnen der Verband aberkannte, da nach seiner Meinung das Erwachsenenspielrecht automatisch nach dem Wachsen ins Erwachsenenalter erloschen war und erneut hätte beantragt werden müssen. Der SC Trebbin hatte dagegen Einspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass aus keinem Paragrafen erkennbar sei, dass automatisch das erhaltene Erwachsenenspielrecht wieder erloschen sei. Sie hatten sich rechtlich abgesichert mit Ratschlägen bei einem Rechtsanwalt sowie den Einspruch unterlegt mit einem Urteil in zweithöchster Instanz aus dem Bremer Handballverband, dass bereits 2003 in gleicher Situation zugunsten des dortigen Oberligisten TV Cloppenburg entschieden hatte. Am Samstagmittag, als die Trebbiner Handballer gemeinsam mit Fans und der B-Jugend zu Meisterschaftsspielen in Eisenhüttenstadt fuhren, hatte man Gelegenheit, das Brandenburger Verbandsurteil und seine Begründung zu lesen. Spieler und Trainer waren fassungslos, insbesondere über die Widersprüchlichkeit einzelner Passagen wie „Die Regelungen in anderen Verbänden, z.B. im Bremer HV, sind hier nicht bekannt (dabei lag ihnen das erwähnte Urteil schriftlich vor, in dem sogar die laufende Handlungsweise des Verbandes eindeutig belegt war) und sind auch für dieses Verfahren nicht relevant. Alle Verbände haben sich im Paßwesen an die Regelungen der Spielordnung des Deutschen Handballbundes zu halten.“ Was die Herren Wilfried Krüger/Premnitz, Klaus Sommer/Potsdam und Manfred Gutschmidt/Premnitz, geritten hat, sich anders als andere Verbände zu verhalten, die sich doch nach obigem Zitat alle nach derselben Spielordnung zu verhalten haben, bleibt ihr Geheimnis. Der SC Trebbin hatte natürlich nicht mit der Nennung des Bremer Urteils gemeint, dass damit das Bremer Verbandsgericht irgendeine Zuständigkeit für Brandenburg bedeutet, sondern lediglich einen Beleg für die Sichtweise benachbarter Regionalverbände dokumentiert. Daß sie noch dazu mit Sicherheit einen entsprechenden Ratschlag ihres eigenen Verbandsrechtswarts, einer Rechtsanwältin, nicht annahmen, grenzt schon an Mutwilligkeit und hat mit sportlich fairem Verhalten, wie es in einem Sportverband üblich ist, nichts gemein. Zumal selbst die Grundregel jedes Amtsgerichts „im Zweifel für den Angeklagten“ für die Herren ganz offensichtlich keine Bedeutung hatte. Der SC Trebbin sieht sich in der Pflicht, das Urteil nicht auf sich beruhen zu lassen, um eine sinnvolle Einheitlichkeit im Deutschen Handballbund zu erreichen und bürokratische Stilblüten im HVB auf Kosten der Handballvereine in Zukunft zu verhindern. Die Bezahlbarkeit wird derzeit geprüft. Im übrigen spielten die Trebbiner in Eisenhüttenstadt am Samstag auch Handball. Die B-Jugend behielt in der Landesliga mit einem Sieg ihre weiße Weste, während die Männer ihr erstes Meisterschaftsspiel knapp mit 31:32 verloren. Gebeutelt wurden sie aber auch hier, denn die Schiris der Jugendbegegnung glaubten zum Ende des B-Jugendspiels Beleidigungen von der Tribüne erkannt zu haben, sahen dort zwei Trebbiner Spieler (Torsten Wagner und Pierre Salo), trugen diese beiden als mutmaßliche Verursacher – wer die beiden kennt, weiß, dass gerade sie nicht unbedingt zu den „Schreihälsen“ gehören – mit Zweiminutenstrafen ins Spielprotokoll des Verbandsligaspiels der Männer ein. Das Nervenkostüm des SC Trebbin war damit offensichtlich deutlich überstrapaziert. Dennoch zeigten sie ein beherztes Spiel, kämpften bis zum Umfallen, doch zwischenzeitlich und erst recht in den letzten Minuten versagten ihnen die Nerven in aussichtsreichsten Positionen. Wenigstens etwas war schließlich positiv an diesem Samstagabend: Die Eisenhüttenstädter lobten die Begegnung als die beste Partie seit Jahren. Und ihrem Betreuer rutschte es heraus: Für das tolle Spiel hättet ihr einen Punkt verdient. Für das Urteil des Brandenburger Verbandsschiedsgerichts hatten sie nur ein Kopfschütteln übrig. Das wird die Herren Krüger, Sommer, Gutschmidt aber auch nicht interessieren. Es spielten:
Micha Schlecht, Hermann Gloede; Torsten Wagner (6), Jens Richter (3/1), Manuel Höhne (1), Matthias Baumecker (2), Pierre Salo, Benjamin Stollin (5/1), David Müller (1), Rico Urban (7), Chris Schönebeck, Arne Pfaender (6), Sven Keck

Autor(en): Sigi Slatosch