Regeln für die Benutzung der städtischen Sportanlagen

Update: Hallennutzung mit Einschränkungen wieder möglich

Seit dem 9.Juni ist die Benutzung der Sporthallen durch die Stadt Trebbin wieder erlaubt. Dabei sind die folgenden Regelungen einzuhalten:

Für die Sporthalle am Schulkomplex in Trebbin und Blankensee gibt es allerdings noch Einschränkungen bei der kompletten Nutzung.
Aufgrund der Einhaltung der Abstandsregelungen sind diese beiden Hallen zum Teil in der Nutzung für kommunale bzw. andere schulische Zwecke umgestaltet. In der Trebbiner Sporthalle steht aktuell nur eines der drei Sportfelder zur Verfügung. Eine komplette Nutzung der beiden Hallen wird voraussichtlich erst zum Schuljahresbeginn, ab 10.08.2020 möglich sein, weil u.a. in den Ferien auch Reparaturarbeiten stattfinden.

stellvertretende Bürgermeisterin

Die Benutzung der Sportanlagen ist nur bei vorheriger schriftlicher Anmeldung des Vereins
bzw. der Übungsgruppe beim Platzwart der Stadt Trebbin, Tel. 0151 42654376 oder
per Mail:  rathaus@stadt-trebbin.de  gestattet.
Der Antrag ist mindestens 24 Stunden vor dem beabsichtigten Training zu stellen, es ist ein Zeitplan und die Anzahl der Teilnehmer der Trainingseinheit anzugeben.


Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
nacheinander, ohne Warteschlangen, mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.

Auch in den Sanitäranlagen (WC) muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Umkleiden/Duschen sind abgeschlossen und dürfen nicht benutzt werden.

Die Gruppengrößen sind klein zu halten.  Als empfohlene Maßgabe gilt eine Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmendem.

Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung zur Sporteinheit bestätigen:
1. Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
2. Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
3. Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.
4. Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.

Zwischen den Sporteinheiten sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen werden, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.

Trainer*innen und Übungsleiter*innen und Teilnehmende reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.

Gästen und Zuschauer*innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.

Trainer*innen und Übungsleiter*innen führen Anwesenheitslisten

Trainer*innen und Übungsleiter*innen desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche bereitgestellten Sportgeräte. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.

Der*die Trainer*in/Übungsleiter*in gewährleistet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.

Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung).

Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen sowie Partnerübungen.

Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.