Klarstellung: Beitragszahlungen für das Jahr 2021

Das Präsidium des SC Trebbin e.V. hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass Vereinsbeiträge bis zum Stichtag 31. Januar gezahlt werden müssen (bisher: 28. Februar). Aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Situation, in dessen Folge coronabedingt Trainingseinheiten entfallen müssen, wird es in 2021 eine Übergangsphase geben und die Säumigkeit wie bisher erst ab März gemahnt. Außerdem soll es für all diejenigen, die dann nicht zahlen können oder wollen, ein Sonderkündigungsrecht zum 31.März geben.

Aufgrund der fehlenden Planungssicherheit in Bezug auf Trainingsausfälle hat sich das Präsidium vorerst dagegen entschieden, eine Beitragsrückzahlung oder -erstattung in 2021 vorzunehmen. Stattdessen soll bei weiteren Trainingsausfällen durch die gesellschaftliche Situation eine Kompensation, entweder durch Beitragsrückzahlung oder erhöhte Budgets für Feierlichkeiten, in 2022 erfolgen.

Übungsleiter*innen aller Trainingsgruppen werden angehalten, diese Information bitte in den dort evtl. vorhandenen sozialen Kanälen zu verbreiten.

Präsidium des SC Trebbin, 19.01.2021